Soziale Gruppenarbeit
Bei Bedarf und auf Anfrage bieten wir theaterpädagogische Gruppen zu speziellen Themen
an. Ebenfalls liegt ein Konzept für eine Elterngruppe von verhaltensauffälligen Jugendlichen vor.
Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an.
Familienpflege
Neben der „klassischen“ Familienpflege (Weiterführen des Haushalts, Pflege und Erziehung
der Kinder, Versorgung pflegebedürftiger und alter Familienangehöriger bei Erkrankung der
haushaltenden Person), bietet die Familienpflege des „Bündnis für Familie“ Vermittlung von
Haushaltskompetenzen in prekären Situationen an. Die eigene Tagesgestaltung und
Aufgabenerledigung im Bereich der persönlichen Daseinsvorsorge zu verbessern und zu
festigen, ist das Ziel, das gemeinsam mit den Hilfesuchenden erarbeitet und umgesetzt wird.
Zudem greift Familienpflege den Bedarf auf, jungen Familien elementare Kenntnisse in
Haushaltsführung und Kinderpflege, direkt und sehr praxisnah, zu vermitteln.
Das Team der Familienpflegerinnen beinhaltet ebenfalls qualifizierte Tagesmütter, die zum
Einsatz kommen, wenn Entlastung bei den Eltern in schwierigen Lebensphasen erforderlich
ist.
Geschäftsstelle:
Erstere Ansprechpartnerin ist die Geschäftsführung:
Nina Boiar
(Dipl. Soz. Arbeiterin)
Neusträßer Weg 8
48249 Dülmen
Mobil: 0178 / 6973265
E-Mail: n.boiar@b-fuer- f.de
Homepage: www.b-fuer- f.de
Räumlichkeiten
Das „Bündnis für Familie“ hat Geschäftsräume an der Hullerner Str. 40 in 45721 Haltern am
See. In diesen Räumlichkeiten finden u.a. die begleiteten Umgangskontakte statt. Es besteht dort
die Möglichkeit an einem großen Gemeinschaftstisch Gesellschaftsspiele zu spielen und auch
andere Gruppenaktivitäten anzubieten.
Selbstverständlich können dort auch Einzelberatungen und Familiengespräche statt finden.
Gruppenangebote mit bis zu 8 Teilnehmern können dort angesiedelt werden.
Des Weiteren verfügen die Räumlichkeiten über eine Ruhe- und Kuschelecke, die wegen der begleiteten Umgangskontakte übersichtlich gestaltet ist. Ein Spielangebot für jegliche Altersgruppen ist innerhalb der Räumlichkeiten vorhanden.
Ebenfalls ist dort ein Arbeitsplatz, mit einem PC ausgestattet installiert.
Die Nutzung einer Küche und sanitärer Anlagen steht zur Verfügung.
Fünf Gehminuten von den Räumlichkeiten ist der Westuferpark entfernt, indem sich ein
Spielplatz befindet und viel freie Spielfläche für Gruppenaktivitäten. Des Weiteren sind dort
das Halterner Schwimmbad „Aquarell“ und das Strandbad angesiedelt. Bis in die Innenstadt
und zum Halterner Bahnhof sind es ca. 10 Fußminuten.
Qualitätssicherung
Das „Bündnis für Familie“ beschäftigt ausschließlich Fachkräfte, die aufgrund ihrer
persönlichen Eignung dem Aufgabenbereich entsprechen (§ 72 SGB VIII). Referenzen der
Mitarbeiter/innen befinden sich im Anhang. Eingangsvoraussetzung ist ein aktuelles,
erweitertes Führungszeugnis.
Eine berufsethische Grundhaltung und Wertschätzung gegenüber den Klienten zeichnet die
Arbeit des „Bündnis für Familie“ aus.
Die Mitarbeiter/innen verpflichten sich zu einer zeitnahen Falldokumentation. Diese ist
transparent und wird aufgrund der Kompetenz der Mitarbeiter/innen fachlich ausgewertet.
Urlaubs- und Krankheitsvertretungen werden im Team geregelt, damit keine
Unterbrechungen in den Beratungssettings der Klienten entstehen.
Grundlage der Qualitätssicherung ist das individuelle Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII.
Durch das regelmäßige Hilfeplanverfahren und eine genaue Dokumentation wird die
pädagogische Arbeit zielorientiert gesteuert und die Arbeit mit den Klienten bleibt
überprüfbar.
Verpflichtend für alle Mitarbeiter/innen findet einmal wöchentlich eine kollegiale Beratung
statt. Trägerintern werden die inhaltlichen Details besprochen. Einmal monatlich ist eine
Gruppensupervision verbindlich. Das „Bündnis für Familie“ stellt sicher, dass in
anspruchsvollen Situationen eine Einzelsupervision installiert wird.
Trägerintern werden Vereinbarungen zu regelmäßigen Fortbildungen getroffen.
Jede/r Mitarbeiter/in verpflichtet sich nach der „Vereinbarung nach § 8aAbs. 2 SGB VIII“, die
mit dem Jugendamt der Stadt Haltern am See geschlossen wurde, zu arbeiten.
Sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Daten von Klienten enthalten, sind in den
Büroräumen des Trägers verschlossen aufbewahrt. Die Mitarbeiter/innen unterliegen der
Schweigepflicht.
Das „Bündnis für Familie“ stellt sicher, dass mindestens einmal jährlich die
Qualitätsstandards auf ihre Aktualität geprüft und weiterentwickelt werden.